Schwerpunkt Verkehrsunfall:
Einer unserer bevorzugten Tätigkeitsbereiche ist die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen nach Verkehrsunfällen oder deren Abwehr. Wir vertreten hierbei entweder den Geschädigten, der bei einem derartigen Ereignis einen Sach- und/oder Personenschaden erleidet, oder aber die Haftpflichtversicherung des vermeintlich schuldtragenden Lenkers, diesen selbst und den Fahrzeughalter.
Wir erheben in einem Informationsgespräch die wesentlichen Aspekte des Unfallgeschehens, nämlich zwischen wem, wann, wo, wie und warum sich der Unfall ereignet hat. Hierbei sind vor allem die Lenker der unfallsbeteiligten Fahrzeuge, deren Haftpflicht- und Kaskoversicherungen samt Polizzennummern und allfällige Schadensnummern von Bedeutung, sowie auch, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht. Vor der aktiven Geltendmachung Ihrer Ansprüche sollten Sie uns sämtliche bezughabenden schriftlichen Unterlagen wie Verkehrsunfallsbericht, Reparaturrechnung, ärztliche Bestätigungen, etc. übergeben. Sodann treten wir schriftlich an die Haftpflichtversicherung des Schädigers heran und holen die Bestätigung Ihrer Rechtsschutzdeckung über die aufrechte Deckung ein. Zumeist erklären wir auch gegenüber Ihrer Haftpflichtversicherung ein sogenanntes Liquidierungs- (Auszahlungs)verbot.
Wenn Ihre Ansprüche abgelehnt werden oder innerhalb der von uns gesetzten Frist von der Gegenseite nicht Zahlung geleistet wird, arbeiten wir einen Klagsentwurf aus und überreichen die Klage nach Rücksprache mit Ihnen und Ihrer Rechtsschutzversicherung bei Gericht.
Sodann ergeht aufgrund dieser Klage in den meisten Fällen ein Zahlungsbefehl, der entweder von der Gegenseite durch Zahlung erfüllt wird oder beeinsprucht werden kann, sodass es zu einem Gerichtsverfahren kommt, an dessen Ende zumeist ein Urteil steht. Vom wesentlichen Verlauf des Verfahrens informieren wir Sie ständig und nehmen bei positivem Ausgang des Prozesses für Sie den Schadensbetrag entgegen und leiten diesen umgehend an Sie weiter.
Freilich kann es nicht immer zu einer wunschgemäßen Erledigung kommen, die umfassende Informationsaufnahme unter Ihrer engagierten Mitwirkung sowie Ihrer Teilnahme am Verfahren ist hiefür jedoch von grundlegender Bedeutung. In keinem Fall kann das Unfallsgeschehen ungeschehen gemacht werden, gerade bei erlittenen Verletzungen kann aber der Erhalt von Schmerzengeld die Folgen lindern.
Bei Schmerzengeld unterscheidet man qualvolle, starke, mittlere und leichte Schmerzen. Wenngleich die Schmerzen global zu bemessen sind, gibt es sogenannte Schmerzengeldsätze, welche derzeit im Sprengel des OLG Wien € 400,00 / € 300,00 / € 200,00 / € 100,00 pro Tag betragen.
>>rakwien.at – Schmerzengeldsätze 2012
Im Anhang ersehen Sie, wie unsere „Checklist“ aussieht.
Schwerpunkt Familienrecht:
Dieses beinhaltet vor allem die Teilgebiete des Ehescheidungsrechts, des Unterhaltsrechts, des Verfahrens zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse sowie des Obsorge- und Besuchsrechts.
Wenn Sie Unterstützung benötigen, weil z. B. Ihre Ehe in der Krise ist und Sie nicht wissen, wie Sie sich richtig verhalten sollen, dann sind Sie bei uns in den besten Händen.
Hohes Fachwissen, Erfahrung, aber auch Empathie sind Ihnen gewiss!
Das Wichtigste für uns ist, dass wir Ihre Probleme in diesem hochsensiblen Bereich so schnell, nervenschonend, aber auch so kostengünstig wie möglich lösen und vor allem die zwischenmenschlichen Beziehungen hierbei nicht auf der Strecke bleiben.
Schwerpunkt Ärztehaftung und Patientenrecht:
Wenn Sie bei einem Arzt in Behandlung waren, unter Umständen sogar eine Operation über sich ergehen lassen mussten, so kann es schon vorkommen, dass Sie das Gefühl haben, dass nicht alles „Lege artis“ abgelaufen ist und/oder Sie nicht wirklich gut vor, während und/oder nach der Behandlung/OP aufgeklärt wurden.Aber was tun? Kontaktieren Sie uns! Wir verfügen über die erforderliche Erfahrung und das nötige Fachwissen, um Ihnen bestmöglich beistehen zu können und dafür sorgen zu können, dass Sie auch hier zu Ihrem Recht kommen.
Leider werden gerade Ärzte oft nicht einsehen, dass auch sie Fehler machen (so wie alle anderen Menschen auch) und lehnen daher mitunter unreflektiert jegliche Haftung ab.
Dessen ungeachtet treten wir für gewöhnlich zunächst an die behandelnden Ärzte und/oder Krankenanstalten heran und ersuchen um Bekanntgabe der Daten einer bestehenden Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung, um Ihre Ansprüche über diese Versicherung abwickeln zu können.
Erst wenn eine derartige Vorgangsweise nicht möglich ist, wird unsererseits die entsprechende Klage ausgearbeitet und nach Rücksprache mit Ihnen und einer gegebenenfalls vorhandenen Rechtsschutzversicherung bei Gericht überreicht.
Für den Fall, dass der in den meisten Fällen ergehende Zahlungsbefehl von der Gegenseite beeinsprucht wird, kommt es zur Durchführung eines ordentlichen Gerichtsverfahrens mit Beweisaufnahme vor dem erkennenden Gericht, wobei hier medizinische Sachverständigengutachten eingeholt werden und es zu Parteien- und Zeugeneinvernahmen kommt.
Am Ende des Verfahrens steht in aller Regel ein Urteil oder aber auch ein Vergleich, wobei wir selbstverständlich bei positivem Prozessausgang den Eingang der Ihnen zustehenden Beträge überprüfen und sodann den Ihnen zustehenden Schadensbetrag umgehend an Sie weiterleiten.
Mit unserer Hilfe werden Sie sich nicht alleine fühlen und werden Ihre umfangreich vorhandenen Patientenrechte wahrnehmen können.
Natürlich können wir Ihnen keinen Erfolg garantieren. Aber wir werden jedenfalls mit allen zu Gebote stehenden Mitteln und der notwendigen Härte für Ihre (Patienten-) Rechte kämpfen.
>>Pflege, Patientinnen und Patientenanwaltschaft
Schwerpunkt Betreibung von Forderungen, Inkassowesen und Exekutionsrecht:
Wir vertreten diverse Klein- und Mittelunternehmen aus unterschiedlichen Fachgebieten
z. B. Installationsunternehmen wie die Erge Installationen GmbH, aber auch Taxiunternehmen.
Ein Ein-Mann-Unternehmen wird von uns genauso gut betreut wie Firmen mit 50 Mitarbeitern.
Wir unterstützen Sie bei der Eintreibung von offenen Werklohn- und Kaufpreisforderungen und sorgen dafür, dass Sie ehebaldigst über einen rechtskräftigen und vollstreckbaren Exekutionstitel verfügen. Sodann werden von uns die jeweils passenden Instrumente des Exekutionsrechts angewandt, um Ihre Forderungen in der Folge auch einbringlich machen zu können.
Unsere reiche Erfahrung auf diesem Gebiet hilft uns, in scheinbar auch aussichtslosen Fällen Ihr Geld einbringlich zu machen. Mitunter hilft es z. B., die Gewerbeberechtigung eines Schuldners zu pfänden oder aber dessen Bankkonto.
Sollten alle hier in Betracht kommenden Exekutionsmittel nicht greifen, so besteht natürlich auch die Möglichkeit der Stellung eines Insolvenzantrags und in der Folge die Anmeldung Ihrer Forderung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.
Wussten Sie z.B., dass Sie mit Ihrem Exekutionstitel (zumeist Urteil) 30 Jahre lang Exekution führen können?
Die von uns betreuten Unternehmen haben natürlich auch die Möglichkeit, sich mit ihren sonstigen rechlichen Problemen und Fragen an uns zu wenden.
So können wir gerne auch bei der Erstellung von Verträgen behilflich sein, Arbeits- und Bestand -rechtliche Fragen klären und natürlich auch im Rahmen unserer sonstigen Schwerpunkte, wie z.B. dem Schadenersatz-, Gewährleistungs- und dem Familienrecht tätig werden.